Derzeit ist ein Garten zum Ende des Pachtverhältnis (30.11. eines Jahres) gekündigt, aber noch nicht im Wert ermittelt. Sie können sich unverbindlich und kostenlos bei uns registrieren lassen, dazu
füllen Sie bitte den Bewerberbogen aus und senden diesen an die im Antrag stehende Adresse.
Zusätzlich können Sie sich die aktuell gültige Satzung, sowie das Bundeskleingartengesetz und die Garten- und Bauordnung herunterladen. Diese sind für einen Pächter / eine Pächterin gültige, gesetzliche Vorgaben.
Alle Gärten sind zwischen 400 und 450 qm groß und haben einen eigenen Stromzähler.
Die Kosten für einen Garten bestehen im Wesentlichen aus Vereinsbeitrag, Pacht an den Stadtverband und Beitrag an die FED Versicherung.
Alles in Allem kann man von ca. 220 Euro pro Jahr + selbst verbrauchtem Strom ausgehen.
Aufgrund von einigen Bestimmungen ist eine Bewerbung um einen Kleingarten nur mit dem unten zum Download angebotenen Antrag möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine andere Art der Bewerbung, ausser mit unserem Bewerberbogen, nicht berücksichtigt wird.
Eine Bewerbung um einen Kleingarten über das Kontaktformular wird nicht beantwortet.